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Rechtliche Grundlagen

Der demographische Wandel verändert Deutschland. Die Folge ist, dass der Anteil der älteren Menschen ständig steigt. Auch wenn Dietzenbach im überregionalen Vergleich eine Stadt mit eher junger Bevölkerung ist, gibt es hier ebenfalls einen zunehmend größer werdenden Anteil älterer Menschen.

Im Gegensatz zum Ausländerbeirat sieht die Hessische Gemeindeordnung keine ausdrückliche Vertretung der Seniorinnen und Senioren in den Gremien der kommunalen Politik vor. Nach § 8c kann eine Gemeinde allerdings einen solchen Beirat einrichten und ihm Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten einräumen.

Dementsprechend hat die Stadtverordnetenversammlung dem Seniorenbeirat seit März 2003 das Vorschlagsrecht im Parlament eingeräumt. Somit können Anliegen auch direkt in den politisch verantwortlichen Gremien vorgetragen werden. Seniorenvertretungen verstehen sich als Interessenvertreter älterer Menschen gegenüber Politik und Verwaltung auf kommunaler Ebene. Sie geben der Politik wichtige aktuelle Impulse zur Verbesserung der Lebensqualität und führen eigene Projekte durch. Dabei behalten sie stets das Gemeinwohl und alle Generationen im Blick.

Der Seniorenbeirat leistet ehrenamtliche politische Arbeit und vertritt die Seniorinnen und Senioren unserer Stadt in den entscheidenden Gremien.

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